Achtung: Javascript ist in Ihrem Browser für diese Webseite deaktiviert. Es kann sein, dass sie daher die Umfrage nicht abschließen werden können. Bitte überprüfen Sie ihre Browser-Einstellungen.

Antrag trägergestützte Umschulungsmaßnahme

Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind die Industrie- und Handelskammern verpflichtet, die Eignung der Umschulungsstätten festzustellen und Umschulungsmaßnahmen zu überwachen. Umschulungsträger müssen bestimmten Mindestanforderungen genügen, die von der IHK im Rahmen ihrer Überwachungspflicht vor Beginn der Maßnahme und während der Umschulung zu überprüfen sind. Die Anforderungen, die an die Umschulungsstätte, das dort beschäftigte Ausbildungspersonal sowie an die inhaltliche Gestaltung der Maßnahme gestellt werden, werden durch die Gruppenumschulungsrichtlinien der Industrie- und Handelskammern konkretisiert.

Bitte stellen Sie den Antrag mindestens sechs Wochen vor Beginn der ersten Maßnahme für das laufende Kalenderjahr. Weitere Hinweise finden Sie auf der Homepage der IHK Siegen.

In dieser Umfrage sind 18 Fragen enthalten.
Angaben zum Umschulungsträger

Umschulungsstätte ist der Ort, an dem die Umschüler/innen überwiegend ihre Umschulung absolvieren.

(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Angaben zum Antragssteller

(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Ansprechpartner/-in

Angaben zur Umschulungsmaßnahme
Damit die IHK Siegen die Eignung feststellen und die Umschüler/-innen zur Prüfung zulassen kann, muss der Umschulungsträger folgendes Verfahren einhalten: Jede Umschulungsmaßnahme (auch Wiederholungsmaßnahme) ist der IHK unverzüglich, spätestens 6 Wochen vor Maßnahmebeginn, unter Beifügung folgender Angaben/Unterlagen schriftlich anzuzeigen (§ 62 Abs. 2 BBiG):
(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Umschulung im Ausbildungsberuf

(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Dauer der Umschulungsmaßnahme

Monate
Zeitliche Vorgaben aus den IHK-Umschulungsrichtlinien
Dauer der Umschulung Gesamt mindestens Umschulungsträger betriebliches Praktikum
2-jährige Ausbildungsberufe 16 Monate 13 Monate 3 Monate
3-jährige Kaufmännische Ausbildungsberufe 21 Monate 15 Monate 6 Monate
3-jährige Gewerbliche Ausbildungsberufe 24 Monate 18 Monate 6 Monate
3,5-jährige Ausbildungsberufe 28 Monate 22 Monate 6 Monate

 

(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Start der Umschulung im Jahr

Start im Jahr
Beginn und Ende der einzelnen Umschulungsmaßnahmen werden mit den jeweiligen Umschulungsverträgen eingereicht und sind so zu planen, dass die nominelle Dauer, auch im Hinblick auf die Prüfungstermine, tatsächlich effektiv genutzt werden kann. Die IHK-Prüfungen finden ausschließlich zu den bundeseinheitlichen Terminen statt.
(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Umschulung wird durchgeführt in...

(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Stunden pro Woche

 

Stunden
Wird eine Umschulungsmaßnahme in Teilzeitform durchgeführt, so ist die Mindestumschulungsdauer entsprechend festzulegen. Von der Teilzeitform ist in der Regel auszugehen, wenn 35 Stunden pro Woche unterschritten werden.
(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Anzahl der Umschulungsplätze

Umschulungsplätze
Max. 16 Umschulungsplätze für eine/n Vollzeitausbilder/in pro Maßnahme.
(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Verantwortliche/r Ausbilder/-in

Für jede/n Umschüler/-in muss ein/e verantwortliche/r Ausbilder/-in benannt werden, die/der persönlich und fachlich geeignet ist (§§ 60, 28ff. BBiG). Der Besitz der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist in der Regel durch die AEVO-Prüfung nachzuweisen.
Gemäß § 28 Abs. 2 BBiG muss die/der benannte Ausbilder/-in die Ausbildungsinhalte in der Umschulungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermitteln.
Wesentlicher Umfang heißt, dass die Vermittlung der Inhalte durch den Ausbilder für die überwiegende Zeit (mind. 51 %) der Anwesenheit des von ihm zu betreuenden Umschülers gewährleistet sein muss.
(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Ausbilder/in bei der IHK Siegen gemeldet

Bitte laden Sie die notwendigen Unterlagen zur Eintragung des/r Ausbilder/-in als eine PDF-Datei hoch.

Ausbilderkarte, AEVO-Schein, Lebenslauf, ggf. weitere Nachweise.
(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Werden Umschulungsinhalte virtuell vermittelt?

Werden Inhalte virtuell vermittelt (Telelearning), so muss dies in den Räumlichkeiten des Umschulungsträgers erfolgen. Eine Teilnahme von zu Hause aus ist ausgeschlossen.
(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Bitte geben Sie den zeitlichen Umfang in Prozent an.

Prozent
(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Ausbilder/-in als Ansprechpartner/-in vor Ort

Bei der virtuellen Vermittlung von Umschulungsinhalten an den jeweiligen Standorten muss am jeweiligen Standort eine Person mit dem Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung nach AEVO eingesetzt werden. Die Person vor Ort, am jeweiligen Standort, muss nicht zwingend fachlich für die Vermittlung der Umschulungsinhalte geeignet sein. Jedoch muss derjenige, der die Umschulung virtuell durchführt, die für die jeweilige Umschulung vollumfängliche Eignung besitzen. Dies ist der örtlich zuständigen IHK für den jeweiligen Standort des Umschulungsträgers glaubhaft zu machen.
(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Ausbilder/in vor Ort bei der IHK Siegen gemeldet?

Bitte laden Sie die notwendigen Unterlagen zur Eintragung des/r Ausbilder/-in als eine PDF-Datei hoch.

Ausbilderkarte, AEVO-Schein, Lebenslauf, ggf. weitere Nachweise.

Bitte laden Sie eine Liste der Praktikumsbetriebe, inkl. Eignung und Einverständniserklärung der Betriebe als PDF-Datei  oder Excel-Tabelle hoch.

Umschulungsrichtline / A Eignungsvoraussetzungen

V.) ... Die Praktikumsbetriebe müssen gemäß § 27 ff. BBiG geeignet sein und über einen persönlich und fachlich geeigneten Ausbilder (§ 28 Abs. 2 BBiG) verfügen.

 

Umschulungsrichtline / B Verfahren

II. c) Praktikumsbetriebe

Die Praktikumsbetriebe werden auf Ihre Eignung überprüft. Der Umschulende hat mit dem Umschulungskonzept und auf Anforderung der Industrie- und Handelskammer eine Bestätigung der Praktikumsbetriebe über die Bereitstellung von Praktikumsplätzen im Rahmen von Umschulungsmaßnahmen einzureichen.

Die Zuordnung der Umzuschulenden auf die Praktikumsbetriebe ist der Industrie- und Handelskammer spätestens vier Wochen vor Beginn der Praxisphase der Umschulung mitzuteilen.

Liegen die Praktikumsbetriebe nicht im Bezirk der für die Umschulung zuständigen Industrie- und Handelskammer, muss der Umschulende der Industrie- und Handelskammer die Eignung durch entsprechende Bescheinigung der hierfür zuständigen Stelle nachweisen.

Bitte laden Sie das Umschulungskonzept als eine PDF-Datei hoch.

Bei Umschulungsmaßnahmen ist zusätzlich ein detailliertes Konzept beizufügen, aus dem sich der methodisch didaktische Aufbau sowie die vollständigen Inhalte erkennen lassen.

Die Eignung der Umschulungsstätte nach § 27 i. V. m. § 60 BBiG ist unbedingt vor Beginn einer erstmals durchgeführten Umschulungsmaßnahme festzustellen. Bitte kontaktieren Sie hierzu die Ausbildungsberatung der IHK Siegen.

Bitte beachten Sie: bei Umschulungen "Kaufleute für Büromanagement" dürfen die Wahlqualifikationen 9 und 10 nicht gewählt werden. Diese sind ausschließlich im öffentlichen Dienst angesiedelt und können vor der IHK Siegen nicht geprüft werden.