Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind die Industrie- und Handelskammern verpflichtet, die Eignung der Umschulungsstätten festzustellen und Umschulungsmaßnahmen zu überwachen. Umschulungsträger müssen bestimmten Mindestanforderungen genügen, die von der IHK im Rahmen ihrer Überwachungspflicht vor Beginn der Maßnahme und während der Umschulung zu überprüfen sind. Die Anforderungen, die an die Umschulungsstätte, das dort beschäftigte Ausbildungspersonal sowie an die inhaltliche Gestaltung der Maßnahme gestellt werden, werden durch die Gruppenumschulungsrichtlinien der Industrie- und Handelskammern konkretisiert.
Bitte stellen Sie den Antrag mindestens sechs Wochen vor Beginn der ersten Maßnahme für das laufende Kalenderjahr. Weitere Hinweise finden Sie auf der Homepage der IHK Siegen.
In dieser Umfrage sind 18 Fragen enthalten.